Runde Tische - Erkennung und Abwendung von Gefährdung
Gemeinsame Treffen von Kollegen aus den unterschiedlichsten Einrichtungen (z.B. Kita, Schule,Krippe usw.), die aber alle mit dem gleichen Kind bzw. den gleichen Familien arbeiten. In der Regel selbstverständlich gemeinsam mit den Eltern. Hier werden aus den unterschiedlichsten Sichtweisen Beobachtungen mit einbezogen und gemeinsam im Team reflektiert;
Bei Gesprächen ohne die Eltern im Besonderen für Gefährdungsfälle vor Ort vorhandene Ansprechpartner im Rahmen einer anonymisierten Fallbesprechung in diese Reflexion einbeziehen. Bei Hinweisen, die vom betroffenen Kind selbst stammen, mit der Einrichtungsleitung das weitere Vorgehen besprechen (interne Datenweitergabe ist angesichts der Gefährdungssituation auch dann zulässig und geboten, wenn die betroffene Person hierzu keine Einwilligung erteilt) Stets versuchen, eine die Gefährdung abwendende Lösung herbeizuführen. Einschlägig qualifizierte Fachdienste zur diagnostischen Abklärung erkannter Gefährdungsanzeichen bzw. bei Bedarf spezifischer Fördermaßnahmen einbeziehen Zusammenarbeit vieler verschiedener Stellen anstreben (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Kinderärzte, einschlägige Fachdienste, Jugendämter, Staatliche Schulämter, aber auch Polizei und Gerichte).
Einbindung des Jugendamts
Eine (namentliche) Einbindung des Jugendamtes ist auch gegen den Willen (und das Erziehungsrecht) der Eltern zulässig und geboten, wenn der Schutz des Kindes vor weiteren Gefährdungen seines Wohls erheblich überwiegt, wobei die Anwendung des rechtfertigenden Notstandes die „Ultima ratio“ ist.
Zuvor sorgfältige Abwägung aller Interessen und Umstände, die im Einzelfall bekannt und von Bedeutung sind Umfassende und sorgfältige Dokumentation aller Vorgänge bzw. Verfahrensschritte sowie der Prozess der Interessenabwägung sind unbedingt notwendig (z.B. Elterngespräche; Beratungsgespräche mit Ansprechpartner und Träger; Auflistung und Gewichtung aller Umstände, die für die Interessenabwägung bedeutsam sind; Abwägungsvorgang im Team und dessen Ergebnis; namentliche Information des Jugendamtes über den Gefährdungsfall).