Präventive Netzwerkarbeit
Zu den Aufgaben von Kinder-Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Schule zählen auch die Sorge um jene Kinder, deren Wohlergehen und Entwicklung gefährdet sind und ihr Schutz vor weiteren Gefährdungen. Wohlergehen und Wohlbefinden des Kindes sind maßgebliche Voraussetzungen dafür, dass Lern- und Entwicklungsprozesse gelingen.
(Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan)
Eine Gefährdung des Kindeswohls, die weitere Hilfe (zur Selbsthilfe) erfordert, ist anzunehmen, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte schließen lassen auf: Ablehnung von Hilfe- und Förderangeboten durch die Eltern bei Anzeichen schwerwiegender Entwicklungsprobleme oder einer Behinderung des Kindes und Gefährdungssituationen in der Familie, der Bildungseinrichtung oder im weiteren sozialen Nahraum: Dazu zählen insbesondere Vernachlässigung des Kindes sowie körperliche und sexuelle Gewalt gegen das Kind, aber auch Familiensituationen, die das Wohl des Kindes indirekt gefährden (z.B. Erleben von Gewalt in der Familie, Suchtprobleme, psychische Erkrankung eines Elternteils oder beider Elternteile).